Freistellungsbescheid bestätigt!

Der Freistellungsbescheid für die Jahre 2013 bis 2015 wurde uns durch das Finanzamt Karlsruhe-Durlach ausgestellt!!!

Das Finanzamt hat anhand der zwischenzeitlichen Geschäftsführung und des Vereinslebens geprüft, dass unser Verein kontinuierlich und seit 2011 gemeinnützige Zwecke verfolgt.

Die nächste Überprüfung findet im Jahr 2019 statt.

Was bedeutet das für euch?

Wir sind u.a. weiterhin berechtigt,

  • für eure Spenden sogenannte „Zuwendungsbestätigungen“ auszustellen,
  • Förderungen mit öffentlichen Mitteln für unsere Sozialprojekte zu bekommen und
  • euch die Sicherheit und einen weiteren Grund zu geben, uns zu unterstützen!

Iht könnt das Dokument herunterladen: freistellungsbescheid_2013_2015

freistellungesbescheid